PROF. HERMANN AUER
STIFTUNG
Rechtsfähige öffentliche
Stiftung des bürgerlichen
Rechts
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Stiftungsportrait
Stiftungsportrait
Der Physiker, Univ.-Prof. Dr. Hermann Auer (1902-1997) -ausgezeichnet mit dem Großen Bundesverdienstkreuz, dem Bayerischen Verdienstorden sowie vielen anderen Ehrungen - und dessen Ehefrau, Ursula Auer, haben im Jahre 1993 eine wohltätige, gemeinnützige Stiftung ins Leben gerufen, die dazu beitragen soll, Mitmenschen in schwerer materieller und seelischer Bedrängnis ihr meist unverschuldetes Schicksal zu erleichtern und ihnen neuen Lebensmut, neue Widerstandskraft zu geben.
Die Stiftung verfolgt den Zweck, die Bereitschaft der Bürger zur Verständigung zwischen den Generationen (Alten und Jungen) und den sozialen Schichten, ferner zu Familiensinn und Kinderfreundlichkeit, sowie zu eigenverantwortlichem Handeln in unserer Gesellschaft zu stärken.
Sie will die uneigennützige Aktivität in unserer Gesellschaft fördern und anerkennen und im privaten und öffentlichen Bereich Bewußtsein für soziale und kulturelle Anliegen wecken.
Staataufsicht
Die Stiftung unterliegt der Staatsaufsicht durch die Regierung von Oberbayern
(Art.18 BayStG in der Fassung v. 07.03.1998, Bay RS 282-1-1-k).
04.12.2024
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Beachten Sie dazu bitte
die -> Förderrichtlinien.