PROF. HERMANN AUER
STIFTUNG
Rechtsfähige öffentliche
Stiftung des bürgerlichen
Rechts
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80802 München
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Förderrichtlinien
Förderrichtlinien
- Die Bedürftigkeit der jeweiligen Person(en) muss mittels Originalbelegen, Sozialberichten entsprechender Organisationen, o. ä. nachgewiesen sein. Gegebenenfalls erfolgen Hausbesuche.
- Eigene Mittel der Antragsteller müssen nach Kräften eingesetzt werden. Dazu zählen auch mögliche Sach- oder Arbeitsleistungen.
- Hilfeleistungen, die der Gesetzgeber anbietet, müssen vor einer Förderung durch die Stiftung ausgeschöpft sein.
- Die Gesamtfinanzierung eines Projekts muss nachhaltig gesichert sein.
- Die Fördermittel müssen von den Bedachten zweckgebunden eingesetzt werden. Entsprechende Nachweise sind zeitnah zu erbringen.
- Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
Unterstützungen können gewährt werden:
- wenn Menschen (unverschuldet) in Not geraten sind
- in Härtefällen, wo gesetzliche Hilfen nicht / nicht ausreichend /
nicht rechtzeitig geleistet werden
- für gemeinnützige Initiativen und Vereine
(aufgrund hoher Antragszahlen eher in Ausnahmefällen)
HINWEIS:
Aufgrund der Vielzahl täglich eingehender Anträge sowie rückläufiger Kapitalzinserträge werden vorrangig hilfsbedürftige Personen unterstützt, die seit mindestens 1 Jahr im Bundesland Bayern einen festen Wohnsitz nachweisen können.
Schulden, Kfz-Finanzierungen, Rechtsanwalts-, Arzt-, Therapiekosten u.ä. können im Regelfall nicht übernommen werden.
10.12.2023
Hinweis
Die Anträge auf Unterstützung finden
Sie in Kürze -> hier.
Beachten Sie dazu bitte
die -> Förderrichtlinien.
Die Anträge auf Unterstützung finden
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Beachten Sie dazu bitte
die -> Förderrichtlinien.