Förderrichtlinien

 

Förderrichtlinien

 

  • Die Bedürftigkeit der jeweiligen Person(en) muss mittels Originalbelegen, Sozialberichten entsprechender Organisationen, o. ä. nachgewiesen sein. Gegebenenfalls erfolgen Hausbesuche.
  • Eigene Mittel der Antragsteller müssen nach Kräften eingesetzt werden. Dazu zählen auch mögliche Sach- oder Arbeitsleistungen.
  • Hilfeleistungen, die der Gesetzgeber anbietet, müssen vor einer Förderung durch die Stiftung ausgeschöpft sein.
  • Die Gesamtfinanzierung eines Projekts muss nachhaltig gesichert sein.
  • Die Fördermittel müssen von den Bedachten zweckgebunden eingesetzt werden. Entsprechende Nachweise sind zeitnah zu erbringen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. 


Unterstützungen können gewährt werden:

  • wenn Menschen (unverschuldet) in Not geraten sind
  • in Härtefällen, wo gesetzliche Hilfen nicht / nicht ausreichend /
    nicht rechtzeitig geleistet werden
  • für gemeinnützige Initiativen und Vereine
    (aufgrund hoher Antragszahlen eher in Ausnahmefällen)

 

HINWEIS:

Aufgrund der Vielzahl täglich eingehender Anträge sowie rückläufiger Kapitalzinserträge werden vorrangig hilfsbedürftige Personen unterstützt, die seit mindestens 1 Jahr im Bundesland Bayern einen festen Wohnsitz nachweisen können.

Schulden, Kfz-Finanzierungen, Rechtsanwalts-, Arzt-, Therapiekosten u.ä. können im Regelfall nicht übernommen werden.