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Förderrichtlinien
- Die Bedürftigkeit der Personen muss mittels Originalbelegen,
Sozialberichten entsprechender Organisationen, etc. nachgewiesen sein.
Gegebenenfalls erfolgen Hausbesuche.
- Eigene Mittel der Antragsteller müssen nach Kräften eingesetzt werden.
Dazu zählen auch mögliche Sach- oder Arbeitsleistungen.
- Hilfeleistungen, die der Gesetzgeber anbietet, müssen vor einer Förderung durch die Stiftung ausgeschöpft sein.
- Die Gesamtfinanzierung eines Projektes muss nachhaltig gesichert sein.
- Die Fördermittel müssen von den Bedachten zweckgebunden eingesetzt werden. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen.
- Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
Unterstützungen können gewährt werden:
- wenn Menschen (unverschuldet) in Not geraten sind
- in Härtefällen, wo gesetzliche Hilfen nicht / nicht ausreichend /
nicht rechtzeitig geleistet werden
- für gemeinnützige Initiativen und Vereine
(aufgrund hoher Antragszahlen derzeit jedoch eher in Ausnahmefällen)
HINWEIS:
Wegen der Vielzahl eingehender Anträge werden derzeit überwiegend Einzelfälle
in Bayern unterstützt.
- Die Finanzierung von Pkw's ist derzeit nicht möglich.
- Auch Dauerleistungen, Therapien, sowie medizinische Maßnahmen können derzeit nicht übernommen werden.